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Reisebedingungen der Tourist-Information Emden

Sehr geehrter Gast,

die Tourist-Information Emden der Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Stadt Emden GmbH der  bietet Ihnen attraktive Pauschalen an. Mit diesem kommt ein Pauschalreisevertrag gemäß §§ 651a f. Bürgerliches Gesetzbuch zustande. Die nachfolgenden Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des Reisevertrages und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften. Bitte nehmen Sie sich ein wenig Zeit und lesen diese Reisebedingungen in Ihrem eigenen Interesse genau durch.

Anmeldung
1.1. Die Reiseanmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden und erfolgt durch den Buchenden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Buchende wie für seine eigenen einsteht.
1.2. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch die Tourist-Information zustande. Für die Annahme bedarf es keiner besonderen Form. Die Tourist-Information informiert den Buchenden bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß durch Übersendung der Buchungsbestätigung.
1.3. Weichen die Angaben der Buchungsbestätigung von der Anmeldung ab, so liegt dem Buchenden ein neues Angebot der Tourist-Information vor, an das dieser 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebotes zustande, wenn der Kunde dieses Angebot durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt. Das gleiche gilt, wenn die Tourist-Information auf eine telefonische oder schriftliche Anfrage hin ein schriftliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages unterbreitet.

Bezahlung
2.1. Der Reisepreis ist auf Anforderung  spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Die Reiseunterlagen werden sofort nach Eingang der Zahlung zugesandt.
2.3. Vertragsabschlüsse innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. 
2.4. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,00 pro Person nicht übersteigt. Der volle Reisepreis kann in diesen Fällen auch ohne Sicherungsschein verlangt werden.

Unsere Leistungen
3.1. Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung unseres Kataloges bzw. des Angebotes sowie den Reiseunterlagen.
3.2. Nebenabreden und besondere Vereinbarungen sind in die Reiseanmeldung und Reisebestätigung aufzunehmen.
3.3. Der Katalog/das Angebot ist für uns bindend. Wir behalten uns aber Änderungen vor Vertragsabschluss vor, die auf sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen beruhen und über die wir den Reisenden vor der Buchung informieren

Preisänderungen
4.1. Wir können 4 Monate nach Vertragsabschluß Preiserhöhungen bis zu 5% des Reisepreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluß nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger entsprechend erhöht haben.
4.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung wird dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund mitgeteilt.
4.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluß um mehr als 5% kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten.

Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nur gestattet, wenn diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
5.2. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Leistung wird dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mitgeteilt.

Rücktritt des Reisenden
6.1. Der Reisevertrag kann von Kunden jederzeit aufgehoben werden. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Nach dem möglichen Rücktritt ist der Kunde verpflichtet, pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen:

Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises. bzw. 10,00 €
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises.
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises.
bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises.
danach 80 % des Reisepreises.

Buchung einer Reiserücktrittversicherung

Umbuchungen
7.1. Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluß Änderungen oder Umbuchungen, so kann ein Bearbeitungsgeld von € 25,00 pro Änderung verlangt werden.

Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn können Sie jederzeit bei Ausfall einer oder mehrerer Personen Ersatzpersonen die Reise durchführen lassen. Der oder die Ersatzperson/en tritt/treten dann in die Rechte und Pflichten des Vertrages ein.

Störung durch den Reisenden
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiterstört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu.

Mindestteilnehmerzahl
Ist in der Beschreibung der Reise (Katalog) ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann der Reiseveranstalter den Kunden bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn mitteilen, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise nicht durchgeführt wird. In diesem Fall erhält der Reisende evtl. geleistete Zahlungen unverzüglich wieder zurück.

Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B.: Krieg, Streik, Epidemien, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften) erheblich erschwert oder beeinträchtigt, so können wir als auch Sie vom Vertrag zurücktreten.

Gewährleistungen und Abhilfe
12.1. Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.
12.2. Der Reisende kann die Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter oder beim Reiseveranstalter direkt anzeigt. Die Telefon- und Telefaxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung zu.
12.3. Ist die Reise mangelhaft und leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer gemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende auch selbst Abhilfe schaffen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
12.4. Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen.
12.5. Bei berechtigter Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich.

Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten.

Haftungsbeschränkung
14.1. Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, welche nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
14.2. Bei allen Veranstaltungen haftet der Veranstalter nicht für Beschädigungen bzw. Verletzungen, die durch Teilnahme an einer Veranstaltung entstehen sollten. Die Teilnahme ist freiwillig, es bleibt jedem freigestellt, sich daran zu beteiligen.
14.3. Ansprüche gegen den Reiseveranstalter sind verwirkt, wenn sie nicht spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Beendigung der Reise schriftlich beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Ansprüche gegen den Reiseveranstalter, gleich welcher Art, sind 6 Monate nach Beendigung der Reise verjährt.

Onlinehandel
Zum 09.01.2016 sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang von Online-Kaufverträgen über die Online-Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) beigelegt werden. Die Plattform wird durch die EU-Kommission bereitgestellt und ist unter dem Link: ec.europa.eu/consumers/odr zu finden. 

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschließlich Emden/Ostfriesland.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

Tourist-Information Emden der Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Stadt Emden GmbH
Bahnhofsplatz 11
26721 Emden

Telefon: 049 21 / 97 40-0
Telefax: 049 21 / 97 40-9