Große Seeschleuse
Hafenbehördliche Bekanntmachung für den Hafen Emden
Benutzung von Radaranlagen im Schleusenbereich
Alle Fahrzeuge, die den Emder Hafen anlaufen und für die Große Seeschleuse oder die Nesserlander Schleuse bestimmt sind, haben nach passieren der Molenfeuer ihre Radargeräte auf Stand-bye zu schalten, sofern es die Sichtverhältnisse und die Verkehrslage dies zulassen. Spätestens aber nach passieren der Schleusentore und für die gesamte Dauer des Schleusenvorgangs sind die Geräte auf Stand-bye zu schalten. Dies gilt auch für ausschleusende Fahrzeuge. Alle Schiffsführer und Lotsen haben auf die Einhaltung dieser Vorgabe zu achten.
Die Große Seeschleuse kann nur zusammen mit der See- und Binnenschifffahrt genutzt werden. Lageabhängig (Schifffahrt, Wasserstand, Witterung) wird versucht, Sportbootsammelschleusungen um 08.00 Uhr, 17.30 Uhr und bei Hochwasser durchzuführen.
Sportboote haben sich frühzeitig auf Kanal 13 bzw. Tel.: 049 21 / 89 72 65 anzumelden, um eine Schleusenzeit zugewiesen zu bekommen. Mit der Anmeldung besteht die Pflicht zur Hörbereitschaft auf UKW Kanal 13.
Warteplätze
Seeseitig ist der Warteponton im Außenhafen (während der Saison: Ostseite zwischen Brücke 1 und Brücke 2) zu nutzen, binnenseitig haben Sportboote sich im Flachwasserbereich an der Westseite "gut Klar" von der Berufsschifffahrt aufzuhalten.
Kontakt:
Große Seeschleuse
Willi-Zander-Str.
26723 Emden
Telefon: 049 21 / 89 72 65