Hier möchten wir Sie Informieren, welche Vorgaben und Bestimmungen aktuell in Emden zu Zeiten der Corona-Pandemie gelten.
In der gesamten Emder Innenstadt gilt eine Maskenpflicht.
Eine Kartenansicht finden Sie hier
Allgemeinverfügung der Stadt Emden gültig ab 04.12.2020
Die Regelungen der Allgemeinverfügung gelten immer dann, wenn die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung 35 oder mehr Fälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen beträgt.
Die Feststellung erfolgt gemäß § 6 Abs. 3 S. 2 der Nds. Corona-Verordnung über die Internetseite des Landes Niedersachsen
Hier finden Sie die Niedersächsische Corona-Verordnung, die ab Montag, den 10. Januar gültig ist
Weitere Informationen speziell zu Niedersachsen und Ostfriesland finden Sie hier